Disability & Innovation
Im Bereich Disability & Innovation unterstützt die Béatrice Ederer-Weber Stiftung Projekte und Vorhaben in fünf definierten Teilbereichen.
Das Vorhaben / Projekt muss unabhängig vom Teilbereich folgende Kriterien aufweisen:
- einen innovativen Charakter (neue Idee, neue Prozesse, neue Zusammensetzungen) aufweisen
- das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung ins Zentrum stellen
- über ein Evaluierungskonzept verfügen
- konfessions- und rassenneutral sein
- einer Mehrheit dienen
Gesellschaft & Inklusion
Oftmals richtet sich die Gesellschaft nach der Maxime der Leistungsorientierung und Menschen mit einer Behinderung werden vergessen oder gar ausgeschlossen. Menschen mit einer Behinderung gehören nicht nur ins Theater, sondern auch auf die Bühne, nicht nur an die Aktionärsversammlung, sondern auch in den Verwaltungsrat. Menschen mit einer Behinderung gehören in den ganz ordinären Alltag unserer Gesellschaft.
Berufliche Inklusion
Die berufliche Integration von Menschen mit einer Behinderung verlangt viel Aufmerksamkeit und eine gute Zusammenarbeit verschiedener Zielgruppen wie Arbeitgeber, Arbeitnehmer sowie der begleitenden Fachpersonen. Gefragt sind neue Konzepte, andersartige Arbeitsformen und mutiges Ausprobieren.
Erziehung & Bildung
Eine inklusive Gesellschaft entsteht nicht von heute auf morgen. Es ist sinnvoll und wünschenswert, integrative Schulsysteme einzuführen und Bildungsangebote im Erwachsenenbereich spezifisch für Menschen mit und ohne Behinderung anzubieten. Gefragt sind Vorhaben / Projekte, welche das Lernen mit- und voneinander fördern und fordern.
Technische Unterstützung & Hilfsmittelentwicklung
Unterstützt werden ausschliesslich Vorhaben / Projekte, welche ein neues Hilfsmittel entwickeln oder neuartige Komponenten bei einem bestehenden Hilfsmittel einbauen, um einen zusätzlichen Nutzen zu erreichen und einen höheren Freiheitsgrad zu ermöglichen. Nicht unterstützt werden gewöhnliche kontinuierliche Verbesserungsprozesse ohne spezifischen Zusatznutzen.
Reflexion & Forschung
Eine inklusive Gesellschaft, die berufliche Integration, Erziehung und Bildung wie auch technische Hilfsmittel für Menschen mit einer Behinderung sind wichtige Themenfelder, welche es zu fördern gilt. Mindestens so wichtig ist es, diese Förderung gezielt zu reflektieren und über Forschung den konkreten Nutzen belegen zu können. Dabei kann ein Nutzen in qualitativer oder quantitativer Form ausgewiesen werden. Speziell berücksichtigt werden dabei auch Vorhaben / Projekte, welche sowohl die Seite der Menschen mit Behinderung wie auch die Seite der Menschen im gleichen Umfeld ohne Behinderung ins Zentrum stellen.
Gesuche um Finanzierung von Einzelpersonen können nicht berücksichtigt werden (keine direkte Unterstützung). Grosser Wert wird darauf gelegt, dass ein möglichst weiter Personenkreis durch ein Vorhaben / Projekt im Thema Behinderung sensibilisiert wird und die Erfahrung macht, dass ein Miteinander zum Nutzen aller ist (indirekte Unterstützung). Grundsätzlich sollen sich geförderte Projekte auf die Schweiz beziehen. In bestimmten Sonderfällen können Projekte in der 3. Welt unterstützt werden, sofern diese mit Fachpersonen aus der Schweiz in Verbindung stehen und ein Wissenstransfer von beiden Seiten her möglich ist.
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