Unterstützungsgesuch einreichen

Die Stiftung gewährt Unterstützungsbeiträge an fachlich anerkannte Organisationen und Institutionen mit öffentlicher oder gemeinnütziger Zwecksetzung oder an natürliche Personen mit ausgewiesener Fachkompetenz in einem Unterstützungsbereich. Es können nur Unterstützungsgesuche berücksichtigt werden, die dem Stiftungszweck und der Stiftungsstrategie entsprechen.

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